Wichtiger Hinweis - Veränderte Anforderungen in Deutschland ab dem 01.01.2020
<p>Mit § 146a Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) verändert der
deutsche Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.01.2020 u.a. die Anforderungen an elektronische Kassensysteme.</p>
<p>Wir weisen darauf hin, dass dieses POS-System <b>nicht kompatibel</b> ist mit den Anforderungen der deutschen
Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und es sich sich hierbei <b>nicht</b> um ein elektronisches
Aufzeichnungs- oder Kassensystem im Sinne des § 146a Abs.1 S.1 der Abgabenordnung (AO) handelt.
Ebenso können Sie mit diesem POS-System <b>nicht</b> Ihrer Verpflichtung nachkommen, zu jedem Verkauf an einer
elektronischen Kasse einen Beleg auszustellen.</p>