Mit § 146a Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) verändert der deutsche Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.01.2020 u.a. die Anforderungen an elektronische Kassensysteme.
Wir weisen darauf hin, dass dieses POS-System nicht kompatibel ist mit den Anforderungen der deutschen Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und es sich sich hierbei nicht um ein elektronisches Aufzeichnungs- oder Kassensystem im Sinne des § 146a Abs.1 S.1 der Abgabenordnung (AO) handelt. Ebenso können Sie mit diesem POS-System nicht Ihrer Verpflichtung nachkommen, zu jedem Verkauf an einer elektronischen Kasse einen Beleg auszustellen.